Psychiatrie und PsychotherapiePsychiatrie und PsychotherapiePsychiatrie und PsychotherapiePsychiatrie und PsychotherapiePsychiatrie und PsychotherapiePsychiatrie und PsychotherapiePsychiatrie und Psychotherapie
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Dr. med. Hans-Jürgen Fecht
Praxis für Psychotherapie und Coaching
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Die Behandlung von psychischen Erkrankungen erfolgt gemäß den Psychotherapie-Richtlinien. Es werden Patienten aller Krankenkassen, sowie Privatpatienten und Selbstzahler behandelt.
Psychotherapie ist eine genehmigungspflichtige medizinische Behandlung, die von Patient und Therapeuten bei der Krankenkasse (gesetzlich, privat, Beihilfestelle) beantragt werden muss. Zunächst können jedoch 5 nicht genehmigungspflichtige, sogenannte probatorische Sitzungen genutzt werden, in denen sich Patient und Therapeut kennen lernen und prüfen können, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist. Dabei wird die Notwendigkeit der psychotherapeutischen Behandlung geprüft sowie die Ziele für die gemeinsame Arbeit besprochen.
Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Einzelpsychotherapie oder eine Gruppenpsychotherapie. Ich selbst habe die Kassenzulassung für tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie (Einzeltherapie und Gruppentherapie), d.h. bei mir werden sowohl von den gesetzlichen wie auch privaten Krankenkassen in der Regel die Kosten für die Einzelpsychotherapie übernommen.
Bitte beachten Sie, dass seit 1.1.2004 eine Praxisgebühr in Höhe von 10 € pro Quartal zu entrichten ist, falls Sie keinen Überweisungsschein aus dem selben Quartal vorlegen.
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